Küchen-Desaster: Reinfall mit Ausstellungsküche

Küchen Desaster

Ihre neue Küche günstig?

Hier zeige ich Ihnen, wo und wie: Küchen

Mit der Wortschöpfung "Küchen-Desaster" kennzeichnete ein Leser sein Erlebnis. Leider muss ich die Namen ändern, da es mir in der Kürze der Zeit nicht möglich war, die Verwendungsgenehmigung einzuholen. Hier nun die bühnenreif erzählte Story:

Ich kaufte bei der Firma NM eine wunderschöne Ausstellungsküche im Landhausstil, Mod. Castello. Einziger Haken war, dass die Küche in L-Form vorhanden war und auf Zeile umgeplant werden musste! Kein Problem, sagte mir die Küchenberaterin, die sich auch gleich an die Arbeit machte. Ich müsse mich nur an den Kosten für eine neue Arbeitsplatte beteiligen, die eine Spezialanfertigung ist, weil Spülenunterschrank/Geschirrspüler/Herd in Relation zum Rest vorgezogen sind. Alles machbar, zumal am Computer geplant. Und alles passte auf den cm! Auf meinen Vorschlag, die mitgebrachten Maße meiner Küche vor Ort zu kontrollieren, entgegnete mir die Beraterin: "Nicht nötig!". Also schloss ich den Kaufvertrag ab: 5.200,00 € inkl. Aufbau.

Der Schreck kam, als geliefert wurde (nach 4 Wochen)! Der Küchenberaterin war ein folgenschwerer Fehler unterlaufen. Obwohl sie die Stückliste der Ausstellungsküche vor sich hatte, plante sie anstatt mit 3x60er, 1x50er und 3x45er Unterschränken, mit 3x60er und 4x50er Unterschränken. Was das für die Arbeitsplatte mit Vorsprüngen bedeutete, kann man sich denken! Also zitierte ich den Abteilungsleiter Küchen und meine vermeintlich unerfahrene Küchenberaterin zu mir nach Hause. Im Beisein der Handwerker gelobte man mir Nachbesserung in allen beanstandeten Punkten, stellte jedoch auf Stur, als ich einen weiteren Preisnachlass und eine andere Spüle und Armatur wünschte.

Die Summe der Nachbesserungen beläuft sich nach Angaben der Handwerker auf ca. 2.500,00 €. Folgende Punkte liegen im Argen: Arbeitsplatte falsch berechnet, WAP fehlt ganz, Sockel fehlt, Kranz und Lichtleiste fehlen oder sind unvollständig, Spüle passt nicht (Ausschnitt für Armatur ist vorn), Porzellangriffe gebrochen, Passstück zur Wand vergessen einzuplanen etc., alles in allem keine Lappalien mehr. Oder? Statt eines Preisnachlasses stellte man mir einen Einkaufsgutschein in unbekannter Höhe als Wiedergutmachung in Aussicht. Was kann oder soll ich tun?



Da habe ich schnell geantwortet:

Hallo, meine persönliche Meinung ist: Ich würde das Möbelhaus schriftlich (Einschreiben) auffordern, innerhalb einer Frist (ca. 2 Wochen) die aufgelisteten Mängel zu beheben. Gleichzeitig würde ich ankündigen, dass ich den Kaufvertrag aufkündigen würde, falls die Frist erfolglos verstreicht.

Nach meinen Erfahrungen wird innerhalb der Frist nichts geschehen. Also würde ich sofort am Tag nach dem Ablauf der Frist per Einschreiben die Kaufvertragskündigung aussprechen und wiederum innerhalb einer Frist die Abholung der Küche und Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug fordern. Ferner würde ich Schadensersatzforderungen ankündigen, deren Höhe noch zu berechnen wäre. Auch würde ich keinen Zweifel daran lassen, dass ich ohne Zögern den Rechtsweg beschreiten würde.

Musterbriefe für solche Schreiben finden Sie in meinem Ratgeber Clever Küchen kaufen. Sie werden sehen, man wird Ihnen schnellstens entgegenkommen.