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Abzocke beim Küchenkauf

TV-Küchenexperte Heinz G. Günther mahnt:

„91,4% aller Küchenkäufer:innen zahlen zu viel oder verlieren sogar Geld, weil Sie diese 11 Tricks der Händler nicht kennen und die Warnsignale völlig ignorieren.“ Mehr erfahren….

Ausstellungsküchen Abverkauf: Gekauft wie gesehen?

Ungeachtet der Tatsache, dass Ausstellungsküchen im Abverkauf in aller Regel nicht günstiger sind als fabrikneue, frei geplante Küchen, treten beim Kauf von Ausstellungsküchen meist jede Menge Schwierigkeiten auf.

Heinz G. GüntherOlaf GüntherDie Autoren: Die Küchen-Experten Heinz G. und Olaf Günther, bekannt aus über 40 TV-Reportagen in SAT1, RTL und ARD.

Von Frau Andrea Welzer (Name geändert) erhielt ich heute folgende Mail:

Betreff: Ausstellungsküchen Abverkauf – was soll ich tun?

Ich habe vor ein paar Tagen eine Ausstellungsküche geliefert bekommen. Die Lieferung war eine einzige Katastrophe. Sie war nicht vollständig und die Geräte wurden beschädigt geliefert (obwohl dies beim Küchenkauf nicht so war).

Ich habe die Küche vor dem Kauf genau mit meinen Vater angesehen und keine Beschädigungen (grobe Schäden) gesehen. Es wurden nur Kratzer und andere Kleinigkeiten festgestellt, die für mich ok sind. Deshalb wurde im Kaufvertrag auch nichts weiter aufgenommen, sondern nur der Satz ‚gekauft wie gesehen‘. Damit fühlte ich mich sicher, weil ich die Küche doch gesehen hatte und wusste, was vorher vorhanden war und was nicht.

Bei Lieferung wurde der Kaffeevollautomat mit einer großen Delle in der Front geliefert (war zum Kauf nicht vorhanden), ein Teil der Abzugshaube ist verkratzt (war zum Kauf auch nicht vorhanden, wahrscheinlich durch den Abbau entstanden) und das Ceranfeld weist mehrere große Kratzer/Dellen auf (die auch beim Kauf nicht sichtbar waren).

Dies habe ich gleich bei der Lieferung reklamiert und ich hörte nur immer, ich solle nicht so pingelig sein. Das sei nun mal bei Ausstellungsküchen so und mein Problem. Dies wollte ich nicht akzeptieren und habe die Mängel alle bei Lieferung angeben (bevor ich die Lieferung bestätigt habe).

Nun habe ich folgendes Problem: Der Verkäufer weigert sich, die Mängel zu beseitigen. Eine Begründung dazu gibt es nicht. Ihm Kaufvertrag steht ‚verkauft wie gesehen‘. Ich habe die Küche mit meinen Vater zusammen angesehen. Nur waren da die Beschädigungen nicht vorhanden. Nach dem Kauf wurde die Küche weiter ausgestellt und ist erst kurz vor der Lieferung vom Verkäufer eingelagert worden.

Ich weiß nicht mehr weiter. Überall höre ich nur, ich hätte besser aufpassen sollen. Ich habe nun eine tolle Horrorküche daheim stehen und keine Möglichkeit, mich zu wehren oder etwas dagegen zu tun. Jedes Mal, wenn ich die Küche sehe, kommt mir alles hoch. Vorher wurde mir zugesichert: ‚Wir machen das alles schon. Mit uns kann man reden. Wir sind für sie da usw.‘ Jetzt ist alles anders.

Ich habe mich an den Verkäufer der Firma in P. gewendet. Dort finde ich aber mit meinen Problemen kein Gehör. Es heißt nur: ‚Hätten Sie halt keine der Ausstellungsküchen gekauft.‘ Aber sind Ausstellungsküchen denn ein Freibrief für alle möglichen Beschädigungen?

Niemand ist zu erreichen, der mir wirklich weiterhelfen will. Ich höre nur, wir kümmern uns darum. Nur meldet sich niemand bei mir. Einen Ansprechpartner erhalte ich nicht. Ich weiß nicht mehr, was ich noch tun kann.

Ich antwortete:

„Hallo Frau Welzer,

offensichtlich will der Küchenhändler in Ihrem Falle nichts mehr tun. Sollten Sie die Küche auch schon bezahlt haben, fühlt er sich wahrscheinlich recht sicher. Jetzt bleibt für Sie aber immer noch der Weg über das Gericht.

An dieser Stelle muss ich etwas klar stellen: Rechtsberatung kann ich Ihnen leider nicht bieten. Dazu bin ich nicht befugt. Ich kann Ihnen nur sagen, was ich persönlich tun würde, wenn mir ein solcher Fall begegnen würde.

Ich würde die Mängel schriftlich auflisten und die Liste per Einschreiben an den Küchenhändler senden mit der Aufforderung, die Mängel bis zum (…) zu beseitigen. Gleichzeitig würde ich ankündigen, den Kauf rückgängig zu machen, falls die Frist erfolglos verstreicht.

Das bedeutet für den Händler, die Küche abzuholen und den Kaufpreis Zug um Zug zurückzuzahlen. In meinem Ratgeber Clever Küchen kaufen finden sich Musterbriefe für ein solches Vorgehen. Mir wäre aber klar, dass ich mich wahrscheinlich über kurz oder lang nach einem guten Rechtsanwalt umsehen muss.

Zum Schluss ein letztes klares Wort: Ich habe nichts dagegen, wenn mir ein Händler bei einem Ausstellungsküchen Abverkauf die Klausel ‚gekauft wie gesehen‘ aufdrücken will. Aber dann schreibe ich auch auf, was ich am Möbel gesehen habe und füge hinzu: ‚Im Übrigen mängelfrei‘. Das muss der Händler dann gegenzeichnen.“

Heinz G. GüntherAbzocke beim Küchenkauf

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"91,4% aller Küchenkäufer:innen zahlen zu viel oder verlieren schlimmstenfalls sogar Geld, weil Sie diese 11 Tricks der Händler nicht kennen und die Warnsignale völlig ignorieren." Mehr erfahren...

Ein Kommentar zu Ausstellungsküchen Abverkauf: Gekauft wie gesehen?

  1. Lisa Holland sagt:

    Ich bin in einer ähnlichen Situation. Ich habe eine frei geplante Nobilia Küche gekauft. Geliefert wurde eine total verdreckte Küche. Man muss davon ausgehen, dass eine Ausstellungsküche oder Musterküche geliefert wurde. Ich habe den Verkäufer um Preisminderung aufgefordert. Er hat sich darauf aber nicht eingelassen, und nun liegt dieser Fall dem Gericht vor.

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