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Abzocke beim Küchenkauf

TV-Küchenexperte Heinz G. Günther mahnt:

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Küchenkauf: Garantie und Gewährleistung (Mängelhaftung)

Heute Morgen erreichte mich die E-Mail unseres Lesers Horst Schafferhans. Er steckt mitten in seiner Küchenplanung und bat mich um ergänzende Erläuterungen zur Garantie beim Küchenkauf.

Heinz G. GüntherOlaf GüntherDie Autoren: Die Küchen-Experten Heinz G. und Olaf Günther, bekannt aus über 40 TV-Reportagen in SAT1, RTL und ARD.

Den Schriftwechsel möchte ich hier wiedergeben:

Betreff: Garantie

Sehr geehrter Herr Günther,

(…) Wenn ich dann aber vorschlage, die Einbaugeräte selbst zu besorgen, dann verweisen die Verkäufer auf rechtliche Schwierigkeiten bei der Abwicklung von Schäden innerhalb der Garantiezeit. Denn schließlich wäre hierdurch eine weitere Partei beteiligt, nämlich der Verkäufer der Einbaugeräte.

In diesem Zusammenhang meine Fragen:

Wer ist (während der Garantiezeit) für die Behebung eines Mangels oder eine Reparatur der Einbaugeräte zuständig? Der Verkäufer? Oder der Monteur? Oder der Hersteller?

Und wie ist dies bei einer Garantieverlängerung auf 5 Jahre, die auch von Einzelhändlern angeboten wird (gegen Aufpreis / Zusatzkosten)?

Meine Einbaugeräte sind von Siemens, Miele und Liebherr. Ich hätte erwartet, dass der Kundeservice des Herstellers für die Reparatur (während der Garantiezeit) verantwortlich ist und hier nicht auf den Monteur oder eine andere Partei verwiesen wird. Gruß Horst Schafferhans.

Ich antwortete:

„Hallo Herr Schafferhans,

ich möchte Ihre Fragen gerne beantworten. Was folgt, ist aber keine Rechtsberatung, sondern ich schildere Ihnen den Sachverhalt aus meiner persönlichen Kenntnis der Dinge heraus:

Zunächst muss man zwischen der im BGB gesetzlich festgeschriebenen Mängelhaftung (Gewährleistung) und einer Garantie (freiwillige zusätzliche Leistung) unterscheiden. Beides wird ganz gerne miteinander verwechselt oder nicht im richtigen Zusammenhang gebraucht.

Weiterhin kann eine Garantie die Mängelhaftung nicht ersetzen – und insbesondere nicht mindern – sondern besteht neben bzw. zusätzlich zu dieser.

Die gesetzlich verankerte Gewährleistung (2 Jahre lang) für die Mängelfreiheit der gelieferten (neuen) Küche haben Sie grundsätzlich immer – und zwar gegenüber dem Verkäufer, nicht gegenüber dem Hersteller oder einem etwaigen Zwischenhändler. Hier ist allerdings zu beachten, dass sich nach Ablauf von 6 Monaten die Beweislast umkehrt: Der Käufer muss dann im Zweifel beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an vorlag oder angelegt war.

Olaf GüntherHohe Inflation: Preisschock bei Küchen

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Nun ist die Frage zu klären, wer genau für was wie lange eine Garantie gibt. Meistens sind das der Küchenhersteller (Holzteile) und der oder die Hersteller der von Ihnen ausgewählten Einbaugeräten. Es kann aber auch durchaus der Küchenhersteller alleine sein, nämlich wenn die Geräte ebenso von ihm geliefert werden (im Branchenjargon nennt man das „Komplettvermarktung“).

Oder, wie von Ihnen angesprochen, der Küchenhändler ist nach Ablauf der Herstellergarantien der Garantiegeber („Garantieverlängerung“ auf beispielsweise 5 oder 10 Jahre gegen Zuzahlung).

Aus alledem ergibt sich auch, wer im Falle eines Mangels Ihr Ansprechpartner bzw. zuständig ist:

In den ersten beiden Jahren der Küchenhändler, danach der Garantiegeber.

Zur Verdeutlichung drei Beispiele aus der Praxis:

  • Nach 3 Monaten funktioniert der Kühlschrank nicht mehr: Der Küchenhändler muss im Rahmen der Gewährleistung das Gerät auf seine Kosten reparieren oder austauschen. Der wiederum wird sich gegenüber seinem Lieferanten schadlos halten.
  • Nach 19 Monaten gibt die Dunstabzugshaube ihren Geist auf: Sollte zu diesem Zeitpunkt keine Garantie seitens des Hauben-Herstellers oder seitens des Küchenhändlers bestehen, könnte es aufgrund der jetzt bei Ihnen liegenden Beweislast problematisch werden. Schlimmstenfalls bleiben Sie auf den Reparaturkosten sitzen, nämlich wenn der Händler die Reklamation letztlich ablehnt und sich nicht kulant zeigt.
  • Nach 3 Jahren verweigert das Induktionskochfeld seinen Dienst. Vom Hersteller gibt es zum Glück eine 4-jährige Funktionsgarantie. Sie wenden sich zunächst der Einfachheit halber an den Küchenhändler. Weil der aber jetzt de facto nichts mehr damit zu tun hat (die Gewährleistungszeit ist abgelaufen) und auch nichts mehr damit zu tun haben will, bittet er Sie, sich direkt an den Hersteller des Kochfelds (Garantiegeber) zu wenden.

Wie nun ein Gewährleistungs- oder Garantiefall genau abgewickelt wird, also ob der Küchenhändler beispielsweise den defekten Backofen abholt, oder ob das vom Kundendienst des Herstellers erledigt wird, lässt sich nicht verallgemeinern. Das wird von Fall zu Fall unterschiedlich gehandhabt.

Wenn Sie die Einbaugeräte selbst besorgen, dann sitzt in der Tat mindestens eine weitere Partei mit im Boot. Aber nur insoweit, dass Sie – und nur Sie – es jetzt mit zwei oder mehr Verkäufern zu tun haben.

„Rechtliche Schwierigkeiten bei der Abwicklung von Schäden innerhalb der Garantiezeit“ für den Küchenhändler, nunmehr ausschließlich Lieferant der Holzteile, sehe ich da nicht und daher ist seine Argumentation so nicht haltbar.

Ganz im Gegenteil: Für den sind das Risiko einer Reklamation und der damit verbundene Aufwand um einiges geringer, weil Sie ja die Geräte woanders kaufen. Der wahre Hintergrund ist wohl eher der, dass er Ihnen die Einbaugeräte unbedingt mitverkaufen will. Verständlich, denn schließlich verdient er daran alles andere als schlecht.

Zum Schluss:

Sichern Sie sich von Anfang an nicht nur 2, sondern sogar 5 Jahre Gewährleistung beim Küchenkauf – und zwar ganz ohne Zusatzkosten. Wie das geht, wissen Sie bereits aus unserem Ratgeber Clever Küchen kaufen.“

Heinz G. GüntherAbzocke beim Küchenkauf

TV-Küchenexperte Heinz G. Günther mahnt:

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3 Kommentare zu Küchenkauf: Garantie und Gewährleistung (Mängelhaftung)

  1. Magnus Armbruster sagt:

    Sehr geehrter Herr Günther,

    mit Interesse verfolge ich Ihre „Aufklärungsarbeit“ beim Thema Küchenkauf und kann auch nur immer wieder den Kopf schütteln über die Verkaufsgewohnheiten der (meist) Vollsortimenter.

    Bezüglich der Argumentation gegenüber des Küchenkäufers, der seine Elektrogeräte selbst besorgen möchte, würde ich gerne noch folgendes anmerken:

    Sicherlich hat der Kunde das gute Recht, die Küche beim Küchenhändler seines Vertrauens zu beziehen und die Geräte, weil vermeintlich günstiger, anderswo. Meistens im Internet. Als Fachhändler bzw. Monteur stehe ich nur vor folgendem Problem:

    Sofern denn die Geräte rechtzeitig zur Küchenmontage vor Ort sind, muss ich die Geräte auspacken und montieren. Nun ergibt es sich, dass das Gerät eine Delle, Schramme, Kratzer hat oder es fehlen sogar Befestigungsteile. Wer haftet hier dafür?

    Der Monteur ist der Dumme, wenn er auf die Beschädigung hinweist. Wer hat denn den Schaden nun verursacht? Der Kunde sagt, das war vorher noch nicht, der Monteur behauptet natürlich das Gegenteil. Im Zweifel ist immer derjenige haftbar, der das Gerät oder Produkt als letztes in der Hand hatte.

    Nun kauft der Kunde im Baumarkt eine super günstige Armatur für 49,00 €. Ein absolutes Qualitätsprodukt. Unser Monteur montiert diese. Und prompt (wie zu erwarten), tropft die Armatur nach wenigen Wochen. Wer tauscht diese aus? Wer haftet für den Schaden?

    Ich denke, es ist wirklich eine schwierige Situation. Selbstverständlich möchte der Kunde so viel wie möglich sparen. Das möchte ja jeder. Nur müssen sich beide Parteien (Käufer und Händler) im Vorfeld darüber im Klaren sein, wie im „Fall der Fälle“ damit umgegangen wird.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie in Ihren Artikeln auch darauf hinweisen würden, dass es sehr wohl noch die ehrlichen Küchenfachhändler gibt, die nicht mit lächerlichen Prozenten und Rabatten um sich werfen sondern auf ihren guten Ruf in der Region achten, zu ihrem Wort stehen und einen Service anbieten, den die unseriösen Anbieter gar nicht leisten können.

    Beim Lesen Ihrer Artikel habe ich immer das Gefühl, dass Sie Ihren Lesern vermitteln, dass diese grundsätzlich bei jedem Küchenhändler „über den Tisch“ gezogen werden. Das kann ich aber besten Gewissens widerlegen. Ansonsten wünsche ich Ihnen weiterhin viel Erfolg und eine gute Zeit.

    Mit freundlichen Grüßen aus Ingolstadt,

    Magnus Armbruster
    Schreinermeister und Küchenspezialist mit (und aus) Leidenschaft

    1. Heinz G. Günther sagt:

      Hallo Herr Armbruster,

      wie oben geschrieben, sollte doch klar sein, wer für eventuelle Schäden an den gelieferten Geräten haftet: Der Verkäufer der Geräte. Und wenn sich beim Auspacken offensichtliche Mängel zeigen (Beschädigungen, fehlende Teile etc.), verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum Sie als Monteur dann der Dumme sein sollen – zumal das Auspacken wohl in nahezu 100% aller Fälle in der Gegenwart Ihres Kunden geschieht.

      Ihr Beispiel mit der Armatur ist meiner Meinung nach nur hypothetischer Natur oder zumindest die absolute Ausnahme. Ich kann wir mir nämlich kaum vorstellen, dass sich jemand in Ihrem gut sortierten Küchenstudio eine Küche für mehrere Tausend Euro im oberen 4- oder gar im 5-stelligen Bereich planen lässt, und sich dann im Baumarkt eine 49,00-Euro-Armatur besorgt.

      Ich stimme Ihnen voll und ganz zu, im Voraus abzuklären, wie im „Fall der Fälle“ damit umgegangen wird. Wir haben das auch schon immer unseren Lesern empfohlen, denn nur so lassen sich auch die von Ihnen beschriebenen Probleme vermeiden.

      Natürlich gibt es jede Menge ehrliche Händler und nicht überall wird man grundsätzlich über den Tisch gezogen. Wer unseren Ratgeber Clever Küchen kaufen gelesen hat, der ist aber in diesem Punkt sensibilisiert und weiß auch, woran man die seriösen Fachhändler ganz einfach erkennt.

      Vielen Dank für Ihren Kommentar und beste Grüße nach Ingolstadt,
      Ihr Heinz G. Günther

  2. T.V. sagt:

    Ich habe nach dem Lesen Ihres Buchs mittlerweile einige Gespräche mit Küchenverkäufern hinter mir. Bei der Frage zu selbst besorgten Geräten scheint es eine Info von einem der Küchen-Einkaufsverbände an alle Händler gegeben zu haben:

    Man erzählt dem juristisch ahnungslosen Verkäufer, dass er das gesamte Geräte-Gewährleistungsrisiko trägt, sobald er ein bauseits gestelltes Gerät angefasst hat. Wenn der Verkäufer das ungefragt in seine Argumentation übernimmt, bekommt man natürlich ein Problem mit bauseits gestellten Geräten, weil die dann niemand und für keinen Aufpreis der Welt anfassen mag.

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