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Abzocke beim Küchenkauf

TV-Küchenexperte Heinz G. Günther mahnt:

„91,4% aller Küchenkäufer:innen zahlen zu viel oder verlieren sogar Geld, weil Sie diese 11 Tricks der Händler nicht kennen und die Warnsignale völlig ignorieren.“ Mehr erfahren….

Wenn die Einbauküche Schrott ist: Rückgaberecht und Garantie

Es war die erste Januarwoche 2010, als er akzeptierte, was das Küchenstudio geplant hatte und er den Vertrag unterschrieb. Mit einem überschwenglichen Glückwunsch verabschiedete ihn der Einbauküche-Fachberater.

Heinz G. GüntherOlaf GüntherDie Autoren: Die Küchen-Experten Heinz G. und Olaf Günther, bekannt aus über 40 TV-Reportagen in SAT1, RTL und ARD.

In Wahrheit beglückwünschte dieser wohl mehr sich selbst – war es ihm doch gelungen, gerade dieses Modell an den Mann zu bringen und dafür eine nette Provision einzustreichen.

Die Lieferzeit dauerte länger als vereinbart. Aus acht Wochen wurden zwölf. Den Ärger darüber schluckte er hinunter. Endlich kam der Möbelwagen. Zwei Tage lang wurde montiert und seine Wohnung sah wie ein Schlachtfeld aus. Dann aber, es war der 05. April 2010, begann sein neues Küchenleben.

So weit, so gut.

Ich blende jetzt aber mal in die Zukunft. Was da auf ihn zukommt, ist hier nur Fiktion, aber nicht unrealistisch, weil in der Vergangenheit schon oft so geschehen.

Im Dezember 2011 stellt er fest, dass die Arbeitsplatte an zwei Stellen aufquillt. Die Beschichtung hebt sich ab. Nach zähen Verhandlungen mit dem Küchenstudio bekommt er eine neue Arbeitsplatte.

Im Mai 2012 löst sich die Frontbeschichtung bei den Oberschränken im Bereich der Kochstelle und über der Spüle. Weil er damit droht, einen Rechtsanwalt einzuschalten, liefert und montiert das Küchenstudio neue Oberschränke. Es will aber Geld dafür. Nein, er zahlt nicht. Nun droht das Küchenstudio mit dem Rechtsanwalt. Die Sache zieht sich hin.

In dieser Zeit, es ist inzwischen Februar 2013 geworden, setzen die Beschläge an einigen Türen und Schubläden Rost an und sie quietschen fürchterlich. Auch die erneuerte Arbeitsplatte quillt wieder auf.

Eines Tages im November 2013 schlägt er vor Entsetzen die Hände über dem Kopf zusammen: An mehreren Stellen der Küchenfront zeigen sich Blasen.

Jetzt ist für ihn der Ofen aus. Er fordert das Küchenstudio schriftlich auf, die Küche zurückzunehmen und eine neue zu liefern. Dafür setzt er eine Frist bis zum 31. Januar 2014.

Das Küchenstudio lehnt ab und sagt, es brauche nur zwei Jahre für Mängel zu haften. Diese Zeit sei bereits verstrichen gewesen, als die Oberschränke ausgetauscht wurden. Man habe es trotzdem aus Kulanz getan. Für die neuen Mängel werde jedoch keine Haftung mehr übernommen.

Jetzt macht er Nägel mit Köpfen. Er tritt vom Vertrag zurück und fordert, die Küche abzuholen und den Kaufpreis Zug um Zug zu erstatten. Die Sache geht vor Gericht.

Der Richter schaut sich den Vertrag an und sagt: Es sei kein Kaufvertrag, sondern ein Werkvertrag, weil die Küche

  • individuell geplant,
  • vom Küchenstudio geliefert und
  • durch das Personal des Küchenhändlers montiert wurde.

Für Werke müsse der Küchenhändler fünf Jahre haften und die seien noch nicht um! Vom zurückzuzahlenden Kaufpreis könne der Händler aber einiges abziehen, weil die Küche ja benutzt worden sei.

Liebe Küchenkäufer, schaut, dass Ihr Eure neue Einbauküche nur mit Werkvertrag kauft. Nach dem neuem Schuldrecht, das seit 01.01.2002 gilt, gibt es in diesem Fall fünf Jahre Garantie. Wie Sie das anstellen, lesen Sie in Clever Küchen kaufen.

Heinz G. GüntherAbzocke beim Küchenkauf

TV-Küchenexperte Heinz G. Günther mahnt:

"91,4% aller Küchenkäufer:innen zahlen zu viel oder verlieren schlimmstenfalls sogar Geld, weil Sie diese 11 Tricks der Händler nicht kennen und die Warnsignale völlig ignorieren." Mehr erfahren...