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Abzocke beim Küchenkauf

TV-Küchenexperte Heinz G. Günther mahnt:

„91,4% aller Küchenkäufer:innen zahlen zu viel oder verlieren sogar Geld, weil Sie diese 11 Tricks der Händler nicht kennen und die Warnsignale völlig ignorieren.“ Mehr erfahren….

Bestpreisgarantie beim Küchenkauf ist keinen Pfifferling wert

Die Verkaufsmasche mit den Laufmeterküchen habe ich in der Vergangenheit schon mehrfach thematisiert, siehe beispielsweise Nobilia Küchen zum Meterpreis: Wie komme ich aus dem Vertrag wieder raus? oder Neue Küche kaufen auf der Verbrauchermesse?.

Diesen Mittwoch erreichte mich die Mail eines Lesers, der ebenfalls in diese Falle getappt war.

Heinz G. GüntherOlaf GüntherDie Autoren: Die Küchen-Experten Heinz G. und Olaf Günther, bekannt aus über 40 TV-Reportagen in SAT1, RTL und ARD.

Und weil es sich hier in Verbindung mit der von vielen Händlern lauthals verkündeten Bestpreisgarantie um einen besonders krassen Fall handelt, möchte ich den Schriftverkehr wiedergeben – zur Abschreckung und zur Warnung. Personen und Firmennamen sind selbstverständlich anonymisiert.

Betreff: Bestpreisgarantie beim Kauf einer Laufmeterküche

Sehr geehrter Herr Günther, leider haben wir wohl zu spät ihr Buch gekauft und stecken nun in riesigen Schwierigkeiten!

Wir haben an einem verkaufsoffenen Sonntag bei A. in Würzburg eine Küche nach Meterpreis gekauft. Diese sollten wir nach Erklärung des Verkäufers zum halben normalen Verkaufspreis erhalten. Allerdings hätte das Angebot nur an diesem Tag Gültigkeit und es wäre ein super Messeknaller.

Wir hätten zudem kein Risiko, da wir immer zur Bestpreisgarantie kaufen würden und wir die Küche nirgendwo günstiger bekommen könnten! Es wurde an diesem Tag noch nichts festgeschrieben – außer, dass wir bis Ende 2015 eine Küche bei A. kaufen müssen. Alle weiteren Dinge wie Kühlschrank, Schränke, Hersteller etc. wurden noch nicht festgelegt.

Am 22.09.2014 haben wir die gewünschte Küche dann komplett zusammengestellt und daraufhin einen Kaufvertrag erhalten. Preis der Küche: 14.850,00 €. Auch hier wurde uns noch einmal bestätigt, dass dies wirklich der absolut beste Preis sei und wir ja eine Preisgarantie hätten (diese steht auch auf der Visitenkarte des Herrn X. und hängt bei jedem Verkäufer von A. aus).

Am 25.09.2014 haben wir uns bei der Firma B. in Würzburg die gleiche Küche noch einmal anbieten lassen, da wir dort schon unser Schlafzimmer, die Couch und das Esszimmer günstig gekauft hatten. Der Geschäftsführer Herr S. hat uns dann die Küche zu einem Preis von nur 8.400,00 € angeboten – ein Schock.

Da wir aber aus dem Kaufvertrag bei A. wohl nicht mehr rauskommen, wollten wir am 29.09.2014 die Bestpreisgarantie einlösen. Herr X. von A. kontrollierte das Angebot von B. und bestätigte uns die absolute Gleichheit der Küchenaufstellung, und dass hier die Bestpreisgarantie gelten müsse. Allerdings könne er das nicht entscheiden und er müsse mit seinem Abteilungsleiter Rücksprache halten.

Dieser Abteilungsleiter rief daraufhin bei B. an unter dem Vorwand ein Kunde zu sein, der eine Küche kaufen wolle. Er sprach mit dem Angestellten Herrn E., der ein generelles Küchenkaufen bei B. zunächst verneinte. Herr E. rief den Abteilungsleiter dann aber zurück, weil er Herrn S. Angebot gefunden hatte.

Der Abteilungsleiter meldete sich anschließend bei uns, stellte das Angebot als Fake hin und telefonierte darauf hin direkt mit dem Chef Herrn S. In diesem Gespräch hat der Abteilungsleiter Herrn S. darauf hingewiesen, dass er mit 8.400,00 € die Küche viel zu günstig angeboten habe, und dass kein Küchenverkäufer ein Vergleichsangebot machen würde, wenn ein anderes Angebot vorliegt. Das wäre so abgesprochen.

Olaf GüntherHohe Inflation: Preisschock bei Küchen

TV-Küchenexperte Olaf Günther rät:

"Wer jetzt eine Küche kaufen möchte, muss höllisch aufpassen. Angebliche Rabatte als Lockvögel können Sie jedenfalls vergessen. Gehen Sie deshalb nach unserem bewährten 7-Schritte-Plan vor und Sie werden überrascht sein, wie günstig Sie wegkommen." Mehr erfahren...

Nach mehreren erfolglosen Versuchen Herrn S. dazu zu bewegen sein Angebot zurückzuziehen, teilte der Abteilungsleiter ihm mit, dass bereits ein Kaufvertrag abgeschlossen sei. Danach endete das Telefongespräch abrupt. Der Abteilungsleiter sagte uns im Anschluss, dass sich A. nun eine Woche Bedenkzeit einräumt, ob sie ihre Bestpreisgarantie erfüllen, oder ob sie vom Kaufvertrag zurücktreten und uns die geleistete Anzahlung von 1.500,00 € zurück überweisen.

Da wir bis zum Montag 06.10.2014 nichts mehr von A. gehört haben, rief ich gestern Herrn X. an. In diesem Gespräch wollte ich wissen, ob A. nun zu seiner Bestpreisgarantie steht, und wie die ganze Sache weiter verläuft. Hr. X sagte nochmals, dass das Angebot von B. ein Fakeangebot sei und verlängerte die Frist bis zum Freitag den 10.10.2014. Nach dem Telefonat habe ich Hr. X eine E-Mail gesendet und eben kam die Antwort:

Sehr geehrter Herr Michels, nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung kommen wir zu folgendem Entschluss: Das von Ihnen auferlegte Angebot entspricht nicht unserer Werbeaussage. Diese lautet ja bekanntlich: „Innerhalb von 30 Tagen – bei einem stationären Händler bei gleicher Leistung.“ Dies erfüllt die Firma B. in keinster Weise. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen nach wie vor gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen X.

Können Sie uns weiterhelfen? Gerne können Sie unseren Fall auch ans Fernsehen weiterleiten, da wir uns total abgezockt vorkommen. Ihr Thomas Michels

Ich antwortete:

„Hallo Herr Michels, das ist ja eine haarsträubende Geschichte. Sie bestätigt mir einmal mehr zwei Dinge:

  1. Die Küchenkäufer werden mit angeblichen Messepreisen und Laufmeterküchen oft aufs Übelste abgezockt.
  2. Tief- oder Bestpreisgarantien sind noch nicht einmal das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind, weil sich die Händler durch eine bewusst schwammige Formulierung der Garantie immer wieder herauswinden (Ist ja nicht die gleiche Leistung etc.).

Da Sie bereits unterschrieben haben, ist diese Sache allerdings zu einem Rechtsfall geworden. Und eine Rechtsberatung darf ich nicht durchführen. Ich kann Ihnen also nur raten, schnellstmöglich einen Anwalt einzuschalten. Meine persönliche Meinung darf ich aber äußern:

So wie ich das anhand der Unterlagen sehe, wurde der Vertrag zuletzt am 08.01.2014 abgeändert und Sie haben die Küche finanziert. Meiner Kenntnis nach besteht in diesem Fall – und nur in diesem Fall – ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Der Händler A. möchte natürlich nun, dass diese Frist verstreicht. Sollte es sich allerdings um eine 0%-Finanzierung handeln – das ist nicht ersichtlich – greift dieses Rücktrittsrecht nicht.

Ich persönlich würde den Kaufvertrag trotzdem vorsorglich sofort schriftlich kündigen. Ob die Kündigung dann tatsächlich wirksam ist, kann wie erwähnt nur ein Anwalt Ihres Vertrauens beurteilen. Mehr kann ich leider nicht für Sie tun. Es würde mich aber freuen, wenn Sie mich in dieser Sache auf dem Laufenden halten. Und: Schreiben Sie die Fernsehsender ruhig mal an, z.B. SAT1 Akte, wo wir in den vergangenen Jahren schon 3 Mal zu sehen waren.“

Herr Michels schrieb kurz darauf zurück:

Hallo Herr Günther, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Wir sind wirklich total verzweifelt. Meine Frau nimmt die ganze Sache so mit, dass sie schon nicht mehr schlafen kann. Morgen Früh gehe ich direkt zur Verbraucherzentrale in Würzburg, da dort auch schon einige andere Beschwerden gegen A. vorliegen. Die Verbraucherzentrale möchte diese Sache sogar öffentlich machen.

Über unsere Rechtschutzversicherung ist dieser Fall zum Glück gedeckt und wir haben einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Dieser möchte nun von uns wissen, was wir möchten: Kostenfreie Stornierung des Vertrages oder Erfüllung der Bestpreisgarantie. Zu was würden Sie uns raten? Den Termin beim Rechtsanwalt haben wir nächsten Mittwoch. Wirklich zu blöd, dass wir nicht früher ihr Buch Clever Küchen kaufen gekauft haben und nun in solchen Schwierigkeiten sind! Viele Grüße aus Würzburg, Fam. Michels.

Meine Antwort hierauf war:

„Hallo Herr Michels, für mich persönlich würde sich die Frage „Stornierung oder Bestpreisgarantie“ überhaupt nicht stellen. Mein Vertrauen in das Möbelhaus A. wäre längst dahin. Und wollen Sie etwa, dass A. jetzt trotz allem Ärger noch Geld an Ihnen verdient, weil Sie letztlich doch dort kaufen?

Starten Sie neu und gehen Sie wie im Buch beschrieben vor. Dann sollten Sie sogar noch einen viel besseren Preis herausholen, als Ihnen B. angeboten hat.“

Heinz G. GüntherAbzocke beim Küchenkauf

TV-Küchenexperte Heinz G. Günther mahnt:

"91,4% aller Küchenkäufer:innen zahlen zu viel oder verlieren schlimmstenfalls sogar Geld, weil Sie diese 11 Tricks der Händler nicht kennen und die Warnsignale völlig ignorieren." Mehr erfahren...